Sprechstunde

Seit April 2017 bieten wir entsprechend der neuen gesetzlichen Vorgaben eine psychotherapeutische Sprechstunde für gesetzlich versicherte Patienten an.

Seit April 2018 ist der Besuch einer solchen Sprechstunde für alle gesetzlich versicherten Patienten verpflichtende Voraussetzung, um ein reguläres Erstgespräch in einer psychotherapeutischen Praxis zu erhalten.

Dieses 25- bis 50-minütige Gespräch dient einer ersten diagnostischen Einschätzung und umfasst auch eine kurze Beratung bezüglich der Indikation für eine ambulante Psychotherapie oder für andere Unterstützungsangebote. Sollte eine anschließende ambulante Psychotherapie indiziert sein, muss diese nicht zwingend in unserer Praxis stattfinden.

Abhängig von unseren aktuellen Kapazitäten und in Abhängigkeit davon, ob wir ein Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechendes Behandlungsangebot unterbreiten können, kann dies jedoch möglich sein.

Wir bieten eine sogenannte Bestellsprechstunde an. Das bedeutet, dass wir die Termine individuell vergeben. Zur Terminvereinbarung können Sie sich in unserer telefonischen Sprechzeit an uns wenden. Je nach zeitlichen Kapazitäten versuchen wir dann, Ihnen einen möglichst zeitnahen Sprechstundentermin anzubieten.